Biographie



Vita, auch auf
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Adrian Ramsauer, geb. 1959, ursprünglich Appenzell Ausserrhoder, wuchs im Thurgau und in der Region Winterthur auf, studierte Rechtswissenschaften und Ökonomie in St. Gallen und Zürich. Er war am Bezirksgericht Pfäffikon als Auditor und Gerichtssekretär (heute Gerichtsschreiber) sowie als Assistent im öffentlichen Recht an der ETH und Uni Zürich tätig.

Er ist Rechtsanwalt und im Nebenamt II. Vizepräsident des Bezirksrats Winterthur (Rechtsmittelinstanz und Aufsicht über Stadt und Gemeinden, erste Beschwerdeinstanz in Kinder- und Erwachsenenschutzsachen). Mandate im Bezirk Winterthur, die einen Bezug zu Stadt oder Gemeinden bzw. im Kinder- und Erwachsenenschutz aufweisen, werden daher nicht übernommen.






Neben Buch- und Zeitschriftenartikeln, juristischen und politischen Schriften, Satiren und Kabarettprogrammen publiziert er Bücher zu eisenbahnhistorischen Themen. Weitere Informationen unten.
Er war 1995 war eines der ersten geouteten Parlamentsmitglieder der Schweiz als Mitglied des Grossen Gemeinderats der Stadt Winterthur. Er präsidierte die äusserst bunte Fraktion mit Mitgliedern der Grünen, der Alternativen Liste, der Demokratischen Partei/Die andere Partei sowie des Landesrings der Unabhängigen und bekleidete zwei Kommissionspräsidien (Wahl Ombudsperson; Tiefbau, Umwelt, Verkehr und Energie).

Er warb 1996 schweizweit auf einer Plakatkampagne der Werbeagentur Schmid & Hostettler & Fabrikant im Auftrag der Mineralwassermarke Passugger mit dem Slogan «Ich will meinen Freund heiraten dürfen / Je veux pouvoir epouser mon
ami / Chiedo il diritto di poter sposare mio campagno» für die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Beziehungen. Er entwarf einen Vorschlag für die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe ins Schweizerische
Zivilgesetzbuch. Der Vorschlag mündete in die Ehe für alle.

Zur selben Zeit entstand unter seiner Leitung als Bezirksanwalt (heute Staatsanwalt) die Anlaufstelle der Justiz- und Polizeibehörden für homophobe Gewaltopfer in Zürich, Zug und Winterthur. Ein gegen ihn ohne hinreichenden Tatverdacht geführtes Strafverfahren wegen sexueller Handlungen mit Kindern wurde eingestellt und er wurde vom Obergericht des Kantons Zürich vollumfänglich rehabilitiert. Die aufgebaute Anlaufstelle wurde aber nicht weitergeführt, was sich heute darin rächt, dass diese – aktuell in der Öffentlichkeit regelmässig aufscheinende – Form der Gewalt statistisch nicht erfasst und wissenschaftlich zu wenig untersucht ist.